Reguliert werden sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie Flüssigkeiten, somit auch Basen!
Der Versandhandel ist verboten! (so wie sie es beim TMG schon wollten)
Alle Geräte und Liquids die in Österreich verkauft werden, müssen zuerst 6 Monate vorher angemeldet und vom BMG zugelassen werden!
Nikotinhaltige Flüssigkeiten gibt es nur noch in speziellen Nachfüllbehältern mit maximal 10ml Volumen
Mit nikotinhaltigen Flüssigkeiten vorbefüllte Einweg- oder Kartuschen-Systeme gibt es nur noch mit maximal 2ml Füllvolumen
Nikotinhaltige Flüssigkeiten gibt es nur noch mit einer maximalen Nikotin-Konzentration von 20mg/ml
Die Geräte müssen eine gleichmäßige Nikotindosis abgeben
Die Geräte und Nachfüllbehälter (Liquids) müssen kinder-, manipulations-, bruch- und auslaufsicher sein.
Die Geräte und Nachfüllbehälter müssen über einen auslauffreien Nachfüllmechanismus verfügen
Basen ohne Nikotin dürfen weiterhin in großen Gebinden verkauft werden
Warnhinweis- und Beipackzettelpflicht
Aufwändige Datensammlung die nicht das BMG trägt
Eine massive Verteuerung aller Produkte ist unvermeidbar und zu erwarten
Das BMG kann nach eigenem Ermessen Produkten die Zulassung verweigern indem sie die Zulassung hinauszögert oder auf das Fehlen von Normen verweist
An vielen Stellen hat sich das BMG gefährliche Hintertüren eingebaut über die sie sogenannte „Verordnungen“ erlassen können die jedoch nicht den demokratischen Gesetzgebungsprozess durchlaufen müssen!
Werbung und Sponsoring ist verboten
Liquidverkostung, Rabatte und Gratisabgabe ist verboten (es gibt Ausnahmen für Trafiken)
die uns betreffenden Paragraphen treten mit 20.Mai.2016 in Kraft
Neue Produkte die bis 20.November 2016 auf den Markt kommen, dürfen noch bis 20.Mai 2017 „abverkauft“ werden
Für spezielle Tabakerzeugnisse sind andere Fristen vorgesehen – bis zum 20.Mai.2024
Eine Altersbeschränkung im Sinne des Jugendschutzes ist in diesem Gesetzesentwurf nicht zu finden