Valeo Laboratories
Valeo GmbH
Gildeallee 5
D-25704 Meldorf / Germany
Tel: +49 4832 9786000
Valeo Laboratories Produktliste:
e-Liquids mit Nikotin
e-Liquids mit Nikotin-Salz
e-Liquids mit Nikotinersatzstoff BioNic
e-Liquids mit CBD | Cannabidiol
Shake´n Vape – 60ml & 120ml
Nikotin Booster
Nikotin-Salz Booster
Aromenkonzentrate
CBD-Oil Vollspektrales Extrakt
CBD-Oil kristallines Isolat
CBD Kristalle
CBD Lotion
CBD Creme
CBD Balsam
CBD Kapseln
E-mail: info@valeo-laboratories.com
Gewinnung / Herstellung
Es wurden keine spezifischen Regeln für die Extraktion und Herstellung von CBD entwickelt. Das OGYEI-Papier über CBD macht jedoch einen Hinweis auf die Verwendung von Hanfsamen für die CBD-Extraktion. Wir sind sehr skeptisch, was das in der Praxis bedeutet, da die CBD-Extraktion aus Hanfsamen nicht sehr effizient ist und alle relevanten Behörden jegliche Interpretation vermeiden. Die Kosmetikverordnung Nr. EC 1223/2009 verbietet die Verwendung von Cannabisblüten und Fruchtblüten, aus denen das Harz nicht extrahiert wurde.
Import / Export
Da die CBD nicht unter spezifischer staatlicher Kontrolle steht, sollte ihre Ein- und Ausfuhr keine besonderen Anforderungen mit sich bringen.
Reines CBD-Isolat / Blüten
Blumen dürfen nicht für die CBD-Extraktion zur Verwendung in Kosmetika (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009) oder Lebensmitteln (Verordnung (EG) Nr. 178/2002) verwendet werden. Es ist jedoch nicht klar, inwieweit dies durchgesetzt wird. Die ungarische nationale Regelung liefert keine Informationen zu diesem Thema.
Fertiges Produkt
Gemäß dem OGYEI CBD-Papier sollte der THC-Gehalt im Endprodukt auf Folgendes beschränkt werden:
10 mg/kg (0,001%) Hanfsamenöl in Nahrungsergänzungsmitteln
0,2 mg/kg (0,00002%) in anderen Hanfsamenderivaten in Nahrungsergänzungsmitteln
bis zu 5-10 ppm (0,0005% – 0,001%) in Kosmetika
Es gibt keine Bestimmungen, die THC in E-Liquids begrenzen, aber unserer Meinung nach sollten sie THC-frei sein.
Nahrungsergänzungsmittel
CBD-Nahrungsergänzungsmittel sind auf dem ungarischen Markt zugelassen. Es gibt keine Regelung des CBD-Ursprungs, so dass wir allein aus dem OGYEI CBD-Papier schließen können, dass CBD nur aus Hanfsamen gewonnen werden kann. Das Papier verbietet nicht ausdrücklich die Extraktion von CBD aus anderen Teilen der Pflanze, aber es heißt, dass nur Hanfsamen für die Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden dürfen. Wir glauben, dass der Prozess der CBD-Extraktion zur Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln als Herstellung angesehen wird und daher verboten ist.
Der Höchstgehalt an CBD im Endprodukt ist ebenfalls nicht reguliert; es scheint jedoch, dass die Behörden der Ansicht sind, dass natürlich vorkommende CBD im Hanfsamen ein Maximum von 25 mg/kg (0,0025%) erreichen kann. Jede darüber hinausgehende Konzentration würde als bereichert angesehen und fällt daher unter die Kategorie der neuartigen Lebensmittel (Novel Food).
Alle Nahrungsergänzungsmittel, einschließlich derjenigen mit CBD, müssen bei OGYEI registriert werden, bevor sie in Verkehr gebracht werden. Wenn das Produkt auf dem EWR-Markt (Europäischer Wirtschaftsraum) erhältlich war, sollte der Hersteller oder Importeur angeben, wo die Erstregistrierung vorgenommen wurde, und die ursprünglich übermittelten Informationen an OGYEI übermitteln. Diese Angaben können entweder auf Ungarisch oder Englisch eingereicht werden.
Darüber hinaus ist ein Datenblatt – verfügbar im Nahrungsergänzungsgesetz, Anlage 4 – einzureichen. Das Datenblatt verlangt die Angabe der folgenden Daten:
Firmeninformationen – Name, Kontaktinformationen
Produktionsland, Herstellername und Kontaktinformationen, Märkte, in denen das Produkt erhältlich ist.
Zeitpunkt der Markteinführung des Produkts auf dem ungarischen und EWR-Markt
Produktname
Produktklassifizierung
Zusammensetzung, dargestellt in absteigender Reihenfolge
Sensorische Eigenschaften (Farbe, Geschmack, Duft, Form usw.)
Verpackung, Menge
Etikett (zum Anbringen)
Bei der Einfuhr wird die Erklärung des Importeurs im Produktionsland in Verkehr gebracht.
Gebrauchsanweisung
Name, Produktions-/Verfallsdatum.
Die Behörde kann zusätzliche Informationen anfordern. Der Hersteller oder Importeur sollte versuchen, die Komponenten so genau wie möglich zu beschreiben und die Herkunft des CBD anzugeben – wo sie gewonnen wurde.
Neuartige Lebensmittel – Novel Food
OGYEI bestätigt, dass Hanflebensmittel mit „einer höheren Menge“ CBD unter die Verordnung 2015/2283 über neuartige Lebensmittel fallen. Das Papier gibt jedoch nicht an, was als „ein höherer Betrag“ gilt. Unter Bezugnahme auf „Hanfverbindungsdaten“ heißt es, dass das natürlich vorkommende CBD im Hanfsamenöl maximal 25 mg/kg erreichen kann und alles, was über diesen Gehalt hinausgeht, als angereichert gilt und nicht legal als Lebensmittel vermarktet werden darf. Dies ist ein sehr niedriger CBD-Gehalt, was in der Praxis bedeutet, dass alle Lebensmittel mit mehr als 0,0025% CBD eine neuartige Lebensmittelzulassung erhalten müssen, bevor sie in Verkehr gebracht werden.
Im Jahr 2018 verlangte die Europäische Kommission von den EU-Mitgliedstaaten Informationen über die Verwendung anderer Hanfteile (Blätter, Blüten, Extrakte aus verschiedenen Pflanzenteilen usw.) vor dem 15. Mai 1997. Wenn nachgewiesen wird, dass Lebensmittel aus anderen Hanfteilen legal in Verkehr gebracht wurden, wird die Liste der neuartigen Lebensmittel aktualisiert.
Kosmetik
Alle Kosmetikprodukte, die in der EU in Verkehr gebracht werden, müssen der Kosmetikverordnung Nr. EC 1223/2009 entsprechen, die die Verwendung von Cannabisblüten und Fruchtobjekten verbietet, aus denen das Harz nicht gewonnen wurde.
Das Verbot ist eine Folge des Einheitlichen Übereinkommens über Suchtstoffe, Anhang II Nummer. 306, wonach Cannabis definiert ist als die blühenden oder fruchtbaren Spitzen der Cannabispflanze (mit Ausnahme der Samen und Blätter, wenn sie nicht von den Spitzen begleitet werden), aus denen das Harz nicht gewonnen wurde.
Das EU CosIng – Inventory of Ingredients listet Cannabidiol unter eingeschränkten Stoffen auf und bezieht sich dabei auf den gleichen Zeitplan, weshalb es möglich ist, dass CBD, das aus Blumen und Fruchtkappen gewonnen wird, in Ungarn nicht vermarktet werden kann.
Alle Kosmetikprodukte müssen online kostenlos über das EC Cosmetic Products Notification Portal (CPNP) registriert werden. Der Akt der Registrierung bedeutet nicht, dass das Produkt konform oder sicher ist. Eine separate nationale Registrierung des Produkts ist nicht erforderlich.
Das OGYEI-Papier besagt, dass der sichere Gehalt an THC aus Hanfsamen in Kosmetika weniger als 5-10 ppm beträgt.
Das Kosmetik-Gesetz gibt der OGYEI die Befugnis über die auf dem Markt befindlichen Kosmetikprodukte, während die Durchsetzung durch das Bezirksamt für öffentliche Gesundheit und Verbraucherschutz erfolgt.
Um dem unerlaubten Inverkehrbringen dieser Produkte entgegenzuwirken erging Anfang der Woche ein Erlass des BMASGK wonach der Handel dieser Lebensmittel und Kosmetika definitiv nicht erlaubt ist.
Für pflanzliche Raucherzeugnisse gilt laut TNRSG (Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz) die gesetzliche Melde- und Kennzeichnungsverpflichtungen. Bevor ein Produkt auf den Markt gebracht wird, oder sich die Zusammensetzung eines Produkts ändert, müssen dem BMASGK alle Inhaltsstoffe gemeldet werden.
Zwingend einzuhalten ist der im Suchtmittelgesetz geregelte THC Wert, der die Grenze von 0,3% (die Substanz, die nach dem Suchtmittelrecht verboten ist und die berauschende bekannte Wirkung hat) nicht überschreiten darf. Im tabakrechtlichen Kontext ist dieser Wert auch so auszulegen, als diese nur dann als unterschritten gilt, wenn der THC-Gehalt auch nach einer im Zuge des Verbrennungsprozesses erfolgten Umwandlung von THCa in THC die 0,3% nicht übersteigt.
Die nationale Umsetzung der Tabak Produkte Direktive 2 (TPD2) steht für die EU-Länder ab 20. Mai 2016 an und verbreitet schon im Vorwege Verwirrung und Verunsicherung.
Wir haben für Sie als Geschäftspartner einen Leitfaden für die kommenden Anforderungen durch die TPD2 zusammengestellt.TPD Leitfaden hier downloaden (PDF) »
Die Valeo Laboratories entwickeln mit dem Kunden zusammen das optimale Liquid für individuelle Marktbedürfnisse.
Markenbildung: Das Valeo-Marketing-Team hilft Ihnen gern auf dem Weg zu Ihrer Corporate Identity von Ihrer individuellen Liquidmarke.
Profitieren Sie von der Vertriebserfahrung der aus 35 Ländern der Welt um Ihr Optimal-Sortiment zu etablieren.
Gewinnen Sie den entscheidenen Marktvorteil durch einen innovativen und stets nach Neuerungen suchenden Liquid-Hersteller